Bereits die antiken Römer beschäftigten sich mit der Ausgestaltung arbeitsrechtlicher Verträge,
auch wenn diese aufgrund vermehrter Sklavenarbeit nur bedingt zum Tragen kamen und eher in der
Oberschicht angewandt wurden.
In Deutschland entwickelte sich das Arbeitsrecht in Folge der sozialen Missstände der
Industrialisierung im 19. Jahrhundert fort, immer geprägt durch die jeweiligen politischen
Verhältnisse.
Dies führte allerdings dazu, dass das Arbeitsrecht nicht – wie sonst regelmäßig üblich – in einem einzigen Gesetzbuch kodifiziert ist, sondern die Regelungen sich über eine Vielzahl von Gesetzestexten verteilt wiederfinden. Dieser Umstand erfordert häufig eine Zusammenschau mehrere Normen, um den Mandanten richtig beraten und helfen zu können.
Bei der Auffindung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Durchsetzung Ihres Rechts, sind wir an dieser Stelle gerne behilflich.
Neben der Durchführung von Kündigungsschutzverfahren beim Arbeitsgericht beraten wir Sie auch kompetent bei Fragen rund um das Arbeitsverhältnis.
Bei der Prüfung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen, Arbeitszeugnissen und der Klärung von sozialversicherungsrechtlichen Problemen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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