Wir setzen Ihr Recht durch: U.a. bei Kaufverträgen, Werkverträgen, im Reiserecht und im Internetrecht.
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Ihre Kanzlei für Privatrecht in Bergisch Gladbach

Das Privatrecht ist durch Rechtsbeziehungen von Privatpersonen gekennzeichnet. Darunter fasst man alle Personen, die nicht gewerblich handeln. Zumindest auf einer Seite des Vertrages steht also in der Regel eine Privatperson, ein Bürger.

Kaufvertrag

Unter dieses Rechtsgebiet werden viele mögliche Vertragsformen gefasst. Die geläufigste und nahezu täglich abgeschlossene, ist der Kaufvertrag. Beim morgendlichen Gang zum Bäcker oder Kiosk wird bereits der erste Kaufvertrag oder sogar gleich mehrere geschlossen. Aber was ist, wenn der am Nachmittag geschlossene Kaufvertrag über den Erwerb eines Mobiltelefons Probleme mit sich bringt. Sie stellen zuhause fest, dass das Mobiltelefon nicht funktioniert oder packen es bereits als beschädigt aus. Was ist, wenn Ihr Mobiltelefon erst nach sieben Monaten plötzlich nicht mehr funktioniert und was ist, wenn Ihnen der freundlichen Mitarbeiter im Kaufhaus mitteilt, dass Sie sich an den Hersteller wenden müssen. All diese Fragen und dergleichen mehr, können sich im Rahmen eines Kaufvertrages stets stellen, wenn Sie es mit einem Mangel und daraus resultierenden Nachbesserungsbegehren zu tun haben oder sogar Ihr Geld zurückhaben wollen.

Werkvertrag

Ähnlich und doch anders erhält es sich beim sog. Werkvertrag. Anders als im Kaufrecht wird bei einem Werkvertrag nicht nur die Übereignung der gekauften Sache geschuldet, sondern auch ein bestimmter Erfolg, eine Werkleistung. Ein Werkstattbesuch ist ein typisches Beispiel für einen Werkvertrag. Die Werkstatt führt eine Inspektion oder Reparatur durch und verbaut hierbei auch Ersatzteile. Wenn hierbei etwas falsch läuft und Ihre defekten Scheibenwischer nach einem Werkstattbesuch – nach wie vor – nicht funktionieren, die Werkstatt jedoch behauptet, bei Rückgabe hätten sie funktioniert, drängt sich doch die Frage auf, ob Sie nun einfach eine andere Werkstatt aufsuchen dürfen und die Kosten der ersten Werkstatt auferlegen. Oder was passiert, wenn die Werkstatt bei der Abholung plötzlich eine viel höhere Rechnung vorlegt als Sie erwartet haben und das Fahrzeug erst herausgibt, wenn Sie vollständige Zahlung leisten. Richtig kompliziert und für einen Laien nahezu nicht nachvollziehbar wird es, wenn es sich einmal um einen größeren WERKVERTRAG handelt, beispielsweise mit einem Bauunternehmen. Was ist, wenn das zu errichtende Werk nicht fertiggestellt wird, der Unternehmer jedoch dennoch auf seine vollständige Bezahlung besteht.

Dienstleistungsvertrag

Auch einen Dienstleistungsvertrag schließt beinahe täglich jeder Mensch ab ohne zu wissen, welche Möglichkeiten bestehen, wenn mal etwas nicht wunschgemäß durchgeführt wird. Eine Taxifahrt, die Sie nicht pünktlich zum Flughafen bringt, obwohl Sie bereits am Abend zuvor auf eine konkrete Abflugzeit hingewiesen haben; eine Haushaltshilfe oder ein Kindermädchen, das einfach nicht erscheint oder während der Arbeit Einrichtungsgegenstände zerstört; All dies und noch mehr, sind Dienstleistungen, die von Menschen für Menschen ausgeführt werden und Menschen machen Fehler.

Reisevertrag (auch in Zeiten von Corona)

Auch der langersehnte sowie wohlverdiente Urlaub kann manchmal einem Albtraum gleichen. Stellen Sie sich vor, der für den Abend geplante Abflug verschiebt sich auf den nächsten Nachmittag und Sie harren solange am Flughafen aus. Nicht nur, dass Sie nun eine Urlaubsnacht im Hotel verloren haben, entspricht das Hotel vor Ort so gar nicht Ihren Vorstellungen und das vermeintliche 3-Sterne-Buffet, bereitet Ihnen eine Magen-Darm-Grippe. Dieses unschöne Szenario ist zwar schlimm und niemandem zu wünschen, dennoch tritt es regelmäßig auf. Wenn Sie nun trotz entgangener Urlaubsfreude auch noch die gesamten regulären Kosten auf sich sitzen lassen müssen, wird aus der Magenverstimmung sicherlich bald ein Magengeschwür. Der Gesetzgeber hilft in derartigen Fällen mithilfe des Reisevertragsrechts, indem er wichtige Ersatzansprüche normierte und damit der Reiselust der deutschen gerecht werden wollte. Damit es Ihrem Magen schnell wieder besser geht, stehen wir Ihnen nach Ihrer Rückkehr gerne zur Seite und sind Ihnen dabei behilflich eine Reisepreisminderung oder eine Erstattung zu erwirken, die Ihren erlittenen Ärger zumindest in Geld kompensiert und eine erneute Reise ermöglichen kann.

Corona-Pandemie

Gerade in Zeiten der Coronapandemie hat das Reiserecht eine immense Interessensteigerung erfahren. Herr Rechtsanwalt Biernath war von Anfang an dabei und hat eine Vielzahl von Sachverhalten erfolgreich auch gerichtlich im Sinne der Mandanten geklärt. Dieser spezielle Bereich ist nämlich bis heute nur wenig kodifiziert und erfordert die permanente Beschäftigung und Lektüre der vielfälltigen Rechtsprechung hierzu. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hier bei der Abwicklung von Kreuzfahrten.

Ihre Ansprechpartner

Andreas Biernath

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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Felix Waniek

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
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