Wenn eine Ehe zerbricht, Eltern sich trennen oder eine nichteheliche Lebensgemeinschaft scheitert,
gilt es die Trennungs- und Scheidungsfolgen zu regeln.
Unsere Fachanwältin für Familienrecht berät Sie einfühlsam und fachlich kompetent zu allen familienrechtlichen Problemen.
Spezialisiert sind wir in diesem Bereich auf die:
Wenn Angehörige altersbedingt oder wegen einer schwerwiegenden Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, oder eine Heimunterbringung ansteht, kann eine gesetzliche Betreuung notwendig werden. Gibt es Probleme im Betreuungsverfahren, bei der Wahl oder dem Wechsel des Berufsbetreuers, kann anwaltliche Hilfe wichtig sein. Vorbeugend kann eine notarielle Generalvollmacht oder Betreuungs- und Vorsorgevollmacht erteilt werden. In der mehrjährigen Erfahrung als Verfahrenspflegerin in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren und in begleitenden Fortbildungen hat Frau Rechtsanwältin Gerlach die Fachkenntnisse erworben, Sie in Betreuungsfragen zu beraten und gerichtlich zu vertreten. Dies betrifft auch die Prüfung, ob es zu einem Missbrauch einer Generalvollmacht gekommen ist.
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